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Rechtsanwalt Christian Haardt - Fachanwalt für Arbeitsrecht

Tätigkeitsbereiche:

Im Arbeitsrecht berate ich Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen individualrechtlichen Fragen ( z.B. Kündigung, Abmahnungen, Schadenersatz etc.)  und allen kollektivrechtlichen Fragen ( wie Tarifverhandlungen, Mitbestimmung, Wahlanfechtung, Betriebsvereinbarungen etc.).

Viele Fehler werden von beiden Seiten, oft aus Unkenntnis, bereits in den Anfängen oder im Vorfeld einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung gemacht und lassen sich später nicht oder nur noch schwer wieder reparieren!!

In diesem Bereich berate ich bundesweit Träger in allen Fragen der Errichtung und des Betriebes von Einrichtungen nach BSHG und SGB XI.

Bewohner und deren Angehörige vor allem in Fragen der Einstufung und des Leistungsbezuges.

Bundesweit werden Träger von Einrichtungen nach SGB VIII in allen Fragen der Errichtung und des Betriebes beraten.

Für Erziehungsberechtigte und Betroffene werden deren Ansprüche insbesondere gegenüber den Jugendämtern vertreten und durchgesetzt.

Unternehmen und Unternehmer werden, primär bezogen auf den Standort Deutschland, in allen wichtigen Fragen der Unternehmensgestaltung, Rechtsform aber auch der Betätigung am Markt beraten.

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