Rechtsanwalt Christian Haardt - Fachanwalt für Arbeitsrecht Auf dieser Seite werden Sie künftig Informationen finden, die ich aus den unterschiedlichsten Gründen für nützlich halte. Dabei kann es sich sowohl um aktuelle Nachrichten, um Gesetzesänderungen oder andere Dinge handeln. Außerdem habe ich einige Gesetze für Sie eingestellt, damit sie sich einen Überblick über die relevanten Vorschriften verschaffen können. Unverbindlichkeit der Informationen: Falls Sie Anregungen für eine Veröffentlichung auf dieser Seite haben, schicken Sie mir einfach eine e-mail! Zunächst finden Sie hier die gesetzlichen Kündigungsfristen:
WICHTIG: Für die Berechnung der Beschäftigungszeit werden nur Zeiten nach Vollendung des 25. Lebensjahres berücksichtigt! WICHTIG: Grundsätzlich gilt die Verlängerung der gesetzlichen Kündigungsfrist nur für die Kündigung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber! In einer vereinbarten Probezeit (max. 6 Monate) kann mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden. Eine Abweichung, auch die Vereinbarung kürzerer Fristen, ist durch Tarifvertrag möglich! Im Einzelvertrag ist eine Verkürzung nur ausnahmsweise zulässig -§ 622 V!
Nachfolgend finden Sie einige Gesetze in Auszügen. Für die Aktualität und Vollständigkeit der Gesetzestextes wird keine Haftung übernommen!
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