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Rechtsanwalt Christian Haardt - Fachanwalt für Arbeitsrecht

Auf dieser Seite werden Sie künftig Informationen finden, die ich aus den unterschiedlichsten Gründen für nützlich halte. Dabei kann es sich sowohl um aktuelle Nachrichten, um Gesetzesänderungen oder andere Dinge handeln.

Außerdem habe ich einige Gesetze für Sie eingestellt, damit sie sich einen Überblick über die relevanten Vorschriften verschaffen können.

Unverbindlichkeit der Informationen:
Die Inhalte dieser Website sind mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert worden. Gleichwohl übernehme ich keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen.

Falls Sie Anregungen für eine Veröffentlichung auf dieser Seite haben, schicken Sie mir einfach eine e-mail!

Zunächst finden Sie hier die gesetzlichen Kündigungsfristen:

Kündigungsfristen

Kündigungsfristen können sich ergeben aus:

Gesetz

Tarifvertrag

Arbeitsvertrag

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt gemäß
 § 622 BGB:

        4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende

Besteht das Arbeitsverhältnis

2 Jahre beträgt sie:   1 Monat zum Monatsende

5 Jahre beträgt sie:   2 Monate zum Monatsende

8 Jahre beträgt sie:   3 Monate zum Monatsende

10 Jahre beträgt sie: 4 Monate zum Monatsende

 12 Jahre beträgt sie: 5 Monate zum Monatsende

 15 Jahre beträgt sie: 6 Monate zum Monatsende

  20 Jahre beträgt sie: 7 Monate zum Monatsende

WICHTIG: Für die Berechnung der Beschäftigungszeit werden nur Zeiten nach Vollendung des 25. Lebensjahres berücksichtigt!

WICHTIG: Grundsätzlich gilt die Verlängerung der gesetzlichen Kündigungsfrist nur für die Kündigung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber!

In einer vereinbarten Probezeit (max. 6 Monate) kann mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden.

Eine Abweichung, auch die Vereinbarung kürzerer Fristen, ist durch Tarifvertrag möglich!

Im Einzelvertrag ist eine Verkürzung nur ausnahmsweise zulässig -§ 622 V!

 

 

Nachfolgend finden Sie einige Gesetze in Auszügen.

Für die Aktualität und Vollständigkeit der Gesetzestextes wird keine Haftung übernommen!

Kündigungsschutzgesetz

Bundesurlaubsgesetz

 

 

Unverbindlichkeit der Informationen:
Die Inhalte dieser Website sind mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert worden. Gleichwohl übernimmt Herr Rechtsanwalt Haardt oder ein sonstiger Autor keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen.