Rechtsanwalt Christian Haardt -
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Ich bin Mitglied der
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm,
Ostenallee 18,
59063 Hamm.
Die für mich maßgeblichen
berufsrechtlichen Regelungen ergeben sich aus der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),
der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO), der Berufsordnung für
Rechtsanwälte (BORA) und der Fachanwaltsordnung. Die maßgeblichen
Vorschriften finden Sie unter dem Stichwort Berufsrecht auf der Internet-Seite
der !
Hinweise gem. § 6 des Teledienstegesetzes (TDG) in der
Fassung des Gesetzes über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen
Geschäftsverkehr vom 20.12.2001:
Diese Seiten sind erstellt worden von:
Rechtsanwalt Christian Haardt
Kortumstr. 53, 44787 Bochum
Telefon: 0234 / 96 11 5 - 0
Telefax: 0234 / 96 11 5 - 25
E-Mail: info@ra-haardt.de
Internet: www.ra-haardt.de
Zulassung/Aufsichtsbehörde:
Rechtsanwaltskammer für den
Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
Ostenallee 18, 59063 Hamm, Bundesrepublik Deutschland;
Tel.: 02381/985000
Fax: 02381/985050
Internet: www.rak-hamm.de
Berufsbezeichnungen/Berufsregeln:
Die Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt"
wurde Herrn Rechtsanwalt Haardt aufgrund bundesdeutscher Rechtsnormen nach
bestandener 2. juristischer Staatsprüfung und einem besonderem
Zulassungsverfahren zunächst von dem jeweilig zuständigen Justizministerium
durch den Präsidenten des jeweils für seinen Sitz zuständigen
Oberlandesgerichts bzw. aufgrund der ab dem 08.09.1998 geänderten Rechtslage
von der jeweiligen örtlichen Rechtsanwaltskammer zuerkannt. Er unterliegt den
berufsrechtlichen Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung vom 01.08.1959
(BGBl. I 565) (BRAO) und der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung vom 26.07.1957
(BGBl. I 907) (BRAGO) in den jeweils geltenden Fassungen sowie den Berufs- und
Fachanwaltsordnungen der Bundesrechtsanwaltskammer vom 22.03.1996 (BRAK-Mitt.
1996, 241) (BORA 2001 und FAO) in den jeweils geltenden Fassungen.
Die Berufsbezeichnung "Fachanwalt für
Arbeitsrecht" wurde Herrn Rechtsanwalt Haardt von der zuständigen
Rechtsanwaltskammer, im Rahmen eines in der Fachanwaltsordnung geregelten
Verfahrens verliehen. Sie kann widerrufen werden, wobei der Widerruf auch
erfolgen kann, wenn Herr Rechtsanwalt Haardt seiner, in der Fachanwaltsordnung
geregelten Fortbildungspflicht nicht nachkommt oder diese nicht nachweist.
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