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Rechtsanwalt Christian Haardt - Fachanwalt für Arbeitsrecht

Ein paar Worte zum Thema Geld!

Natürlich kostet die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen auch Geld, aber wer von Ihnen arbeitet schon gerne umsonst. Die tatsächlichen Kosten für die anwaltliche Beratung und das anwaltliche Tätigwerden werden jedoch in der Regel maßlos überschätzt.

Zu Bedenken ist dabei vor allem, daß die Anwaltskosten regelmäßig nur einen Bruchteil dessen ausmachen, was sich an Kosten aus der fehlerhaften Wahrnehmung der eigenen Interessen oder aus durch Unkenntnis entstandenen Fehlern ergibt.

Selbstverständlich gehört auch die eingehende Darstellung der anfallenden Anwaltskosten zu einer verantwortungsvollen anwaltlichen Beratung.

In außergerichtlichen Angelegenheiten können Pauschalvergütungen oder Zeitvergütungen vereinbart werden. Pauschalvergütungen werden in der Regel für Vertragsentwürfe o.ä. vereinbart. Die Höhe des Honorars bei Zeitvergütungen beginnt bei € 180,- je Stunde zzgl. Auslagen, Fahrtkosten, und der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Abgerechnet wird in Einheiten von 0,25 Stunden. Abweichende Vereinbarungen sind jedoch im Einzelfall möglich.

In gerichtlichen Angelegenheiten erfolgt die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und richtet sich nach dem Gegenstandswert.

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