Rechtsanwalt Christian Haardt

 

 

 

Vertretung von Arbeitgebern

Ein wesentlicher Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt im Bereich Arbeitsrecht. Hier werden Sie als Arbeitgeber komplett, sowohl in Fragen des individuellen wie auch des kollektiven Arbeitsrechts beraten.

 

Räumlich ist mein Tätigkeitsfeld dabei selbstverständlich nicht auf den näheren Umkreis von Bochum beschränkt. Ich berate bundesweit Arbeitgeber und vertrete diese selbstverständlich auch vor den zuständigen Gerichten.

Kollektives Arbeitsrecht 

 

Im kollektiven Arbeitsrecht, d.h. etwa in Fragen der Geltung von Tarifverträgen, berate ich Sie in Fragen des Tarifausstiegs und der Vermeidung von tariflichen Bindungen. Dabei spielt gerade bei bestehender oder nachwirkender tariflicher Bindung die Vorbereitung von Haustarifverträgen oder der Abschluß von Betriebsvereinbarungen eine wichtige Rolle. Hier können Sie auf meine Erfahrungen in diesen Bereichen, sowohl bei der Vorbereitung wie auch bei der Realisierung vertrauen. Gerade die geringe Flexibilität der meisten Tarifverträge zwingt viele Betriebe, sich aus bestehenden tariflichen Bindungen zu lösen. Wo dies jedoch nicht gewollt oder nicht möglich ist, unterstütze ich Sie bei der kreativen Ausschöpfung der Möglichkeiten des geltenden Tarifvertrages. Die Spielräume sind häufig weit größer als man auf den ersten Blick vermute  

 

Ein wichtiger Bestandteil ist selbstverständlich auch die Beratung im Hinblick auf die Rechte und Forderungen des Betriebsrates. Hier berate ich Sie nicht nur, ich führe auch die Verhandlungen und gehe, wo erforderlich, auch gerichtlich gegen den Betriebsrat vor.

 

Individualarbeitsrecht

Im Individualarbeitsrecht, also im Recht des einzelnen Arbeitsverhältnisses, liegt der Schwerpunkt meiner Beratung zunächst im Bereich der Vorsorge. Durch die sorgfältige und konzeptionelle Gestaltung der Arbeitsverträge unter Ausnutzung der bestehenden gesetzlichen und ggf. tariflichen Spielräume können viele Probleme bereits im Vorfeld vermieden werden. Hier können Sie auf meine langjährige prozeßerprobte Erfahrung bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen zurückgreifen.

Unter Vorsorge verstehe ich auch die Vorbereitung von Kündigungen. Gerade im Bereich des Kündigungsschutzrechtes ist durch Gesetzgebung und Rechtsprechung ein regelrechtes Minenfeld entstanden durch das Sie hindurch müssen, wenn Sie Mitarbeiter kündigen wollen. Ein im Vorfeld der Kündigung gemachter Fehler läßt sich später praktisch nicht mehr korrigieren. Ich helfe Ihnen solche Fehler zu vermeiden und stehe Ihnen mit meiner umfassenden Prozeßerfahrung auch im Kündigungsschutzprozeß zur Seite.

Zur optimalen und kostenbewußten Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse in Ihrem Betrieb gehört aber auch die Nutzung aller gesetzlichen Möglichkeiten, etwa zur zeitlichen Befristung von Arbeitsverhältnissen oder flexiblen Gestaltung der Arbeitszeit. Hier kann ich Ihnen verschiedene praxiserprobte Modelle zur Verfügung stellen und gemeinsam mit Ihnen auf die betrieblichen Bedürfnisse zuschneiden. Für ein unverbindliches Informationsgespräch stehe ich Ihnen selbstverständlich gern zu Verfügung.

Fortbildung / Seminare

Ich biete ergänzend zur reinen Rechtsberatung auch Fortbildungen und Seminare, zum Teil gemeinsam mit bzw. über externe Anbieter an. Die Arbeit mit modernsten technischen und didaktischen Mitteln ist dabei eine Selbstverständlichkeit. Die Veranstaltungen richten sich an Unternehmer und solche Mitarbeiter, die mit Personalführung einschließlich der Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen betraut sind. Selbstverständlich können auch individuelle Schulungen für einzelne Unternehmen oder Betriebe angeboten werden.

Weitere Details auf Anfrage!

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